Musterfeststellungsklage

Vorhin lief noch das #tvduell – Merkel gegen Schulz – und mittendrin die Musterfeststellungsklage. Merkel sieht voraus, dass Schulz die Musterfeststellungsklage nennen wird. Schulz nimmt den Ball auf und entgegnet: “[…] ich komme gleich zur Musterfestellungsklage.” Fast instant reagiert der Spiegel mit folgendem Tweet:


Challenge accepted! Ich zähle zwar sicher nicht zu den Redaktionen, die der Spiegel dort anspricht, aber es wäre mir eine Ehre vor den besagten Redaktionen bei Google zu ranken. Aus diesem Grund, befassen wir uns auf dieser Seite mit der #Musterfeststellungsklage und schauen einmal, wie weit wir damit SEO-technisch kommen werden.

Was ist eine Feststellungklage?

Wikipedia erklärt die Feststellungsklage wie folgt:

“Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts. Positive Feststellungsklage und negative Feststellungsklage dienen dazu, das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrags. Grundsätzlich unzulässig ist hingegen die Feststellung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellung).”

Mit einer Feststellungsklage lässt sich also feststellen, ob eine behauptetes Rechtsverhältnis tatsächlich vorliegt. So kann ein Schuldner mit einer negativen Feststellungsklage zum Beispiel selbst vor Gericht aktiv werden und die behaupteten Ansprüche gegen ihn vor und durch das Gericht klären zu lassen.

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Ausführliche Informationen sowie Definitionen zur (Muster-)Festellungsklage bietet im übrigen oben gezeigtes Buch mit dem Titel: “Klausurenkurs im Verwaltungsrecht: Ein Fall- und Repetitionsbuch zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht”.

Was ist die Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, durch das sich Verbraucher zusammenschließen könnten, um gemeinsam und ohne hohes Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen bzw. ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen. Die Musterfeststellungsklage entspräche somit dem, was im Volksmund als “Sammelklage” bezeichnet wird.

Heiko Maas, der derzeitige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, setzt sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage ein. Bisher handelt es sich dabei jedoch noch um ein Wunschkonstrukt, welches aufgrund von Uneinigkeiten bisher beim Entwurf geblieben ist.

Das ZDF-Magazin Frontal 21 hat dem Thema vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet und geht in dem Videobeitrag “Machtlose Verbraucher vor Gericht” auf die Möglichkeiten des Verbraucherschutz durch Musterfeststellungsklagen ein.

1 Kommentare

  1. Maiksays:

    Seite 2! Ich würde sagen: Nicht schlecht, aber aus Sicht eines Google-Nutzers hat man hier schon verloren.

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